Am Karfreitag, Karsamstag, Volkstrauertag, Totensonntag und Heiligabend ist es in Mecklenburg-Vorpommern verboten, öffentliche Tanz- und Sportveranstaltungen durchzuführen. Das betrifft leider auch uns.
Veranstaltungsdetails
Am Karfreitag, Karsamstag, Volkstrauertag, Totensonntag und Heiligabend ist es in Mecklenburg-Vorpommern verboten, öffentliche Tanz- und Sportveranstaltungen durchzuführen. Das betrifft leider auch uns.