Die Mitgliedsbeiträge werden teilweise per Überweisung/Dauerauftrag von den Mitgliedern überwiesen oder per SEPA-Lastschrift vom Verein eingezogen. Damit der Verein den Mitgliedsbeitrag abbuchen darf, muss das Mitglied eine Einzugsermächtigung abgeben bzw. ein Lastschriftmandat erteilen.
Überweisungen, die nicht per SEPA-Lastschrift gemacht werden, müssen händisch kontrolliert werden, was sehr zeitaufwendig ist. Seit ca. 2019 nehmen wir daher nur noch Mitglieder an, die ein Lastschrift-Mandat erteilen, sodass der Verein die Mitgliedsbeiträge automatisiert einziehen kann. Im Moment haben 29 Mitglieder keine Einzugsermächtigung (alle vor 2019) und 83 haben eine solche abgegeben.
Das SEPA-Lastschriftmandat bietet dem Verbraucher umfangreiche Rechte. So kann jede Abbuchung innerhalb von 8 Wochen zurückgefordert werden, nicht authorisierte Abbuchungen bis zu 13 Monate. Anhand von sogenannten „Black Lists“ kann fest gelegt werden, wer nicht auf das Konto zugreifen darf. Das SEPA-Mandat kann jederzeit schriftlich gekündigt werden bzw. erlischt mit der Kündigung der Mitgliedschaft. Bitte informiert euch bei eurer Bank, wenn ihr Fragen oder Bedenken habt.
Es ist der Wunsch des Vorstands, dass alle Mitgliedsbeiträge einheitlich per SEPA-Lastschrift eingezogen werden. Dazu wurde auf der Mitgliederversammlung vom 10.12.2020 folgender Beschluss gefasst:
„Alle Vereinsmitglieder sollen einheitlich eine Einzugsermächtigung abzugeben, sodass der Verein den Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschrift einziehen kann. Schon bestehende Mitglieder ohne eine Einzugsermächtigung werden gebeten nachträglich eine solche abzugeben. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein anderes Zahlungsverfahren gewählt werden, z.B. Dauerauftrag.“
Mit unten stehendem online Formular könnt ihr dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Nach der Prüfung eurer Daten wird euch eine eMail zugesendet, die ihr final bestätigen müsst. Erst dann wird die Einzugsermächtigung wirksam.
Herzlichen Dank für eure Unterstützung!
Iris Bauhaus, Lars Estermann